Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

252 
  
Cap. S. 
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
A. 4 
  
III. 1 
  
Uebertrag 
by) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge— 
sammten Lehrerpersonals in bisheriger Weise 
c) zur Gewährung von Zulagen à 80. X an alle Schul- 
verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 
36 575 A. 96 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen: 
a) in Ouinquennien à 90 J4 für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 —/¾ für die ständigen Verweser und weltlichen 
Lehrerinnen aus Centralfonds 394 083 & 60 JN 
b) aus Kreisfonds an Lehrer und Verweser vom 2ten Jahre 
nach erstandener Anstellungsprüfung bis zum Eintritt in 
die staatlichen Dienstalterszulagen 
Tit. 4. 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für 
das aktive Lehrerpersonal 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen - 
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schul- 
hausbauten: 
a) Realexigenzbeiträge 
b) zum Unterhalt von Schulhäusern 
) zu Schulhaus-Neubauten 
Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 
— — 
Tit. 8. Ständige Bauansgaben 
102 606 — 
189 904 65 
– 
— 
27 483 76 
15 000 — 
  
Latus 
  
1 
1 — 
334 994 40
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.