Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

264 
  
Cap. S. 
Vortrag. 
Festgesetzter 
Betrag 
3 
  
  
Uebertrag 
Tit. 3. Unterhaltsbeiträge für quieszirte Studienlehrer und für 
Studienlehrers-Relikten 
  
Summa §. 1 
Technische Schulen 
1 
  
Summa §. 2 
Für deutsche Elementarschulen: 
Tit. 1. Die auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen be- 
ruhenden Fundations= und Dotationsbeiträge 
Tit. 2. Leistungen für ständige Bauausgaben 
Tit. 3. Budgetmäßige Kreisschuldotation 
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Shuleehrer nach 
dem Gesetz vom 10. November 1861 die früheren Congrual= 
zuschüsse 
Tit. 5. Zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommiens des 
gesammten Lehrerpersonals in bisheriger Weise 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 „X an alle 
Verweser und weltliche Lehrerinnen, sowie an alle Schulge- 
hilfen . . . . 36575-Æ95J 
Tit. 7. Zur Gewahruug von Dienstalterszulagen à 90 .X für 
die wirklichen Schullehrer und à 45-¾ für die Verweser und 
weltlichen Lehrerinnen 394 083 M 60 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, 
die bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine 
quieszirt worden sind 2 160 4 — J 
28 501 
189 904 
  
Latus 
  
20 
65 
  
— — 
218 405 85
	        
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