Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

270 
wurden von demselben ohne Erinnerung auerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1888. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks von Oberbayern beträgt für das 
Jahr 1888 7 055 601 4 86 J, wovon ein Steuerprozent auf 70 556 01 J sich 
berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1888. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Landrathes 
ertheilen Wir nachstehende Entschließung: 
Was die Bitte um Uebernahme der Kreislehrerinnenbildungsanstalt auf Centralfonds 
betrifft, so verweisen Wir hierwegen auf Ziffer IV der Abschiede für den Landrath von 
Oberbayern vom 24. März 1883, vom 5. Mai 1884, dann vom 27. Februar 1885. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm gerne 
Unsere wohlgesällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreis-Interessen und ver- 
binden hiemit die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 19. April 1888. 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Drr. Erhr. v. Lutz. Dr. u. Uiedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Gencral-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.