Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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periode der Kreisgemeinde zur Herstellung von Verbauungen und Sicherungsaulagen im 
oberen Illergebiete ein Staatszuschuß von je 10 O00 „MX für die Jahre 1888 und 1889 
zugewiesen worden ist. 
3. Den vom Landrathe bei Berathung der Angelegenheiten der Heil= und Pflege- 
Anstalten bei Kaufbeuren gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm Unsere 
wohlgefällige Anerkennung seiner ersprießlichen und eifrigen Förderung der Kreisinteressen 
und verbinden hiemit die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 21. April 1888. 
Luitpold 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Lutz. Dr. v. Niedel. rhr. v. Feilihsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
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