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Gesetz, den Bedarf für Erweiterungs-, Ergänzungs- und Neubauten auf den im Betrieb
befindlichen Staatseisenbahnen, dann für die Beschaffung von Fahrmaterial betreffend.
Im Uamen Seiner Majestät des Königs.
Titpoll,
von Gotte Gnaden Böniglicher Urinz von Sayern,
Regent.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen,
was folgt:
Art. 1.
Der Bedarf
1. für den Umbau des Bahnhofes Regensburg und die Eiurichtung
der Weichen= und Signalcentralisirung dortselbst wird auf. 2 360 000 J¼(,
2
2. für die Einrichtung der Weichen- und Signalcentralisirung und
für den Ausbau der Stationen auf den Bahnstrecken Possen—
hofen — Tutzing, Anbing — Kempten, Burgkundstadt — Unter-
steinach und Irrenlohe — Weiden aaufß 2 874 700 J
3 für nachträgliche Bauvornahmen und Centralisiumgseinrichtungen
auf Stationen der Bahnlinie Neu-Ulm—Freilassing auf 792 300 M,
4. für den erweiterten Umbau des Bahnhofes
Würzburg aauf 2 726 000 ,
für nachträgliche Bauvornahmen, sowie
Centralisirungseinrichtungen auf den Bahn—
höfen Doos, Fürth, Hellmitzheim und Ober—
haid auf . . 333 000 M,
zusammen auf 3 059 000 M.,