Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Nr. 6403. 
Abschied für den Landrath von Mittelfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 
7. bis 18. November 1887. 
Im Uamen HLeiner Majestät des Königs. 
Tui#tpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Hrinz von VBayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Mittelfranken in seinen Sitzungen 
vom 7. bis 18. November 1887 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1886. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1886 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkaunt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Stenerprincipale für das Jahr 1888. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das 
Jahr 1888 3 874 197 X 50 J, wovon ein Steuerprozent auf 38 741 -4 97 J sich 
berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1888. 
Dem von dem Landrathe geprüften Vorauschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Wir genehmigen den Beschluß des Landrathes vom 11. November 1887 über die Ver- 
leihung außerordentlicher Unterstützungen aus den Erübrigungen des Kreispensionsfonds für 1887.
	        
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