Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

  
  
  
  
  
& 21. 325 
6 Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
r — 9 
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Uebertrag13 46553 
III. b) zur Aufbesserung des Einkommens des gesammten Lehrer- 1 
1 personals in bisheriger Weise 11 19260 
) zur Gewährung einer Zulage von je 90 JX an alle Schul- " 
Verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 
36 200 J — — 
ch) zur weiteren Aufbesserung des Lehrer-Einkommens in Ge- 
meinden unter 2 500 Seelen und zwar der wirklichen 
Lehrer auf 850 „X, der Verweser auf 720 — aus 
"% Kreisfonds . . 61 827— 
eE) zur Aufbesserung des Minimal-Einkommens der Lehrer 
in Gemeinden von 2500 Seelen und darüber auf 1 000= 
ebenfalls aus Kreisfonds · . 16000— 
!) zur Erhöhung der Aversalvergütung für die Naturalver- „ 
pflegung der Schulgehilfen auf 158 JK. 38 000— 
. Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen: 
in QOuinquennien à 90 JTX für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 JX4 für die ständigen Verweser und weltlichen 
6 Lehrerinnen . . .3)5005k-X6J —- 
Tit. 4. Beiträge zur m von Schulgehilfen 9 000— 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für 
das aktive Lehrer-Personal: 4500— 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
Ständiger Beitrag zur älteren Schulfondskasse in Ansbach 3 430— 
Latus 390 415|13 
  
  
 
	        
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