Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

  
  
M 22 347 
Festgesetzter 
Cap. 8. Vortrag Betrag 
Al. * 
Uebertrag 65 282|89 
III. 1 b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 170 99026 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 -4 an alle 
Verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 
45 2704 — J — — 
d) zur Erhöhung der Verpflegungsbeiträge für die Schul- 
gehilfen, bezw. zur Umwandlung von Gehilfen= in Ver- 
weserstellen . 2700— 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen in Quin- 
quennien à 90 JX für die wirklichen Schullehrer und à 45 /4 
für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen 
363 820 J 62 J — — 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 5 000 — 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für 
das aktive Lehrerpersonal 3 100 — 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) Unterstützung der Gemeinden für die Personal= und Real- 
erigenz der Schulen im Allgemeinen zum Vollzuge des 
Schuldotationsgesetzes vom 10. November 1861 60 000 — 
b) zur Förderung des weiblichen Handarbeitsunterrichts an 
den Volksschulen in den ärmeren Gemeinden 4000 
  
  
  
Latus 
  
311.073|5 
1 
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