Ai 22. 361
Festgesetzter
Cap. S. Vortrag Betrag
1 % 37
I. Fundatious= und Dotationsbeiträge der Gemeinden —
III. Zuflüsse aus sonstigen Einnahmsquellen.
Aus dem Maximilians-Hilfs-Getreidemagazinssonde . 5 600 —
l !
lViI Kreisumlage zu 22 Prozent I
von der Steuerprinzipalsumme von 3 158 622 J/(. 26 4 nach
Abzug von 2% für Rückstände und Nachlässe im Neitobetrage #
von . . . . .6809989·l
i
V. Aktivreste der Kreisfonds früherer Jahre . 39000.—
Summa der Kreis-Einnahmen 1141479183
Nr. 6997.
Bekanntmachung, Bestimmungen zur Ausführung des Rrichsgesetzes vom 5. Marz 1888, be-
tressend den Erlaß der Witlwen= und Waisengeldbenräge von Angehörigen der Reichs-Civil=
verwallung, des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine (Reichsgesetzblatt Seite 65).
Kigl. Kriegsministerium.
I. Zu Artikel I.
Mit der vom 1. April 1888 erfolgenden Einstellung der Erhebung der Witiwen= und
Waisengeldbeiträge ist weder bezüglich der Voraussetzungen, unter welchen eine staatliche Für-
sorge für die Militär-Hinterbliebenen eintritt, noch hinsichtlich des Umfangs dieser Fürsorge
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