Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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3. Dem Antrage des Landrathes, es möchten die Realschulen des Kreises als Staats- 
anstalten übernommen werden, vermögen Wir im Hinblicke auf den Beschluß der Kammer 
der Abgeordneten vom 15. Februar 1886 (Sten. Ber. Band V S. 519—524) und auf 
die voraussichtliche Erfolglosigkeit desfallsiger weiterer Einleitungen zur Zeit keine Folge 
zu geben. 
4. Den vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreisirrenanstalt 
Deggendorf gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
5. Ebenso genehmigen Wir die Beschlüsse des Landrathes über die im Jahre 1888 
vorzunehmenden Uferschutz= und Korrektionsbauten, über die Verlängerung des Hochwasser- 
dammes an der Donau bei Gaden, und über die Inangriffnahme der Isarkorrektion zwischen 
Landshut und Wörth. 
Indem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, sprechen Wir seiner pflicht- " 
eifrigen Thätigkeit gerne Unsere wohlgefällige Anerkennung aus und versichern ihn neuer- 
dings Unserer Huld und Gnade. 
München, den 26. April 1888. 
Luitpolyd 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Kuhz. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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