Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

  
  
  
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1 Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
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Ill.«1Tit.10.PensionenundAlimentationcnx 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, welche 
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine 
quieszirt waren: 
aa) aus Centralfonds 2 460 — J7 — — 
bb) aus Kreisfonds — 
b) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrer: 
aa) aus Centralfonds 76 500 — 
bb) aus Kreisfonds: 
a) ordentlicher Zuschuß · 24 660 — 
6) anßerordentlicher Zuschuß zur Veruiehrung des 
Stammvermögens 8 100 
cc) zur Aufbesserung der Peusionen der vor dem I 
1. Januar 1874 ietzirien Schullehrer aus 
Kreisfonds 150 
dd) für die nach 30 und mehr Dienstjahren vor dem 1 
1. Jannar 1874 gquieszirten Schullehrer weitere 3 
Zulagen à 90 X aus Kreisfonde. 720 — 
) Beitrag an den Privatverein zur Unterstützung dienstun- 
fähiger Schullehrer in Niederbayern 6„ 
. 
  
Latus 
  
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