Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Nr. 6634. 
Abschied für den Landrath der Oberpfalz und von Regensburg über dessen Verhandlungen 
in den Sitzungen vom 7. bis 17. November 1887. 
Im Uamen Seiner Majestät des Königs. 
Tlitpold, 
von Gottro Gnaden Königlicher Drinz von Gayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Oberpfalz und von Regensburg 
in seinen Sitzungen vom 7. bis 17. November 1887 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1886. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1886 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1888. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks der Oberpfalz und von Regensburg 
beträgt für das Jahr 1888 2 150 355 „X, wovon ein Steuerprozent auf 21 503 sich 
berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1888. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen nach Wiedereinstellung 
des abgestrichenen Bedarfs für den Kreisschulinspektor abzüglich des postulirten Wohnungs- 
geldzuschusses Unsere Genehmigung.
	        
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