Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

K 24. 391 
IV. 
Bezüglich der vom Landrathe außerdem gefaßten Beschlüsse ertheilen Wir nachstehende 
Entschließungen: 
1. Dem Beschlusse des Landrathes über Abänderung der Satzungen des Kreisvereines 
zur Unterstützung dienstunfähig gewordener Schullehrer des Regierungsbezirks der Oberpfalz 
und von Regensburg haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt; Wir verweisen 
hierüber auf die diesfalls ergangene Entschließung des Staatsministeriums des Innern für 
Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 22. Dezember v. Irs. Nr. 15773. 
2. Von dem Beschlusse, mit welchem der Landrath die beantragte Gewährung von 
Wohnungsgeldzuschüssen für die pragmatisch Angestellten des Kreises neuerdings abgelehnt 
hat, haben Wir mit Bedauern Kenntniß genommen. Wir beauftragen Unsere Kreis- 
regierung, Kammer des Innern, der Oberpfalz und von Negensburg, die erwähnten 
Postulate in den Voranschlag der Kreisausgaben des Jahres 1889 wiederum aufzunehmen 
und geben Uns dabei der vertrauensvollen Hoffnung hin, daß auch der Landrath der Ober- 
pfalz und von Regensburg nach dem Vorgange fast aller übrigen Kreisvertretungen denselben 
seine Zustimmung gewähren werde. 
3. Für die vierkursige Realschule in Neumarkt haben Wir die vom Landrathe be- 
willigte Summe von 14.000 X unter die Kreisausgaben einstellen lassen und wiederholen 
hiebei den Vorbehalt einer späteren Entscheidung der hier in Betracht kommenden Rechtsfrage. 
4. Durch die Abminderung der in den Entwurf der Kreisausgaben eingestellten 500 M. 
„zur Erhaltung von Kunstdenkmälern“ auf 200 „X ist der Kreis Oberpfalz und Regens- 
burg unter allen Kreisen des Landes derjenige, welcher weitaus die geringste Summe für 
diesen Zweck bewilligt hat. Mit Rücksicht darauf, daß auf die Erhaltung von historischen 
und Kunstdenkmälern volles Gewicht zu legen und daher die Ansammlung ergiebiger Mittel 
in das Auge zu fassen ist, ordnen Wir an, daß in den Entwurf der Kreisausgaben für 
1889 wieder die Summe von 500 JNX eingestellt werde. 
5. Den vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irrenanstalt 
Karthaus--Prüll gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
6. Deßgleichen genehmigen Wir, daß nach dem Beschlusse des Landrathes die Hälfte 
des bei dem Mathildenspitale in Regensburg nach der Rechnung für 1887 sich ergebenden
	        
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