24 411
Festgesetzter
Cap. 8 Vortrag Betrag
9
Uebertrag36 361 31
III. b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- ·
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 133 56861
Tit. 3.
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 „/Xx an alle
Verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen
39 500 + — J
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrereinkommens in den
in Art. 3 Ziffer 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten
Gemeinden und zwar der wirklichen Schullehrer auf 850-X,
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen auf 680 X aus
Kreisfonds . . . . . .
zur weiteren Aufbesserung des Minimaleinkonimens der
Lehrer in den in Art. 3 Ziff. 2 des Schuldotationsgesetzes
bezeichneten Gemeinden auf 1 000 JXX aus Kreisfondes
I!) dem nnter d und e nicht berücksichtigten Lehrerpersonal
eine Gehaltserhöhung von 100 JNX den wirklichen Lehrern,
80 J„X den Verwesern, 50 JX den weltlichen und klöster-
lichen Lehrerinnen aus Kreisfonds
Zur Gewährung von Dienstalterszulagen:
a) in Quinquennien à 90 A für die wirklichen Schullehrer
und à 45 —X für die ständigen Verweser und weltlichen
Lehrerinnen 260 628 A. 76
b) für die ältesten Lehrer im Kreise aus Kreisfonds
c) Zulagen für die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen
und Gehilfen, welche die Anstellungsprüfung mit Erfolg
bestanden haben, bis zum Eintritte in die staatlichen
Dienstalterszulagen
G
65 30856
5 908|9
20 560—
3 690—
5 800—
Latus
371 186/67
65