Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

  
  
24 411 
Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
9 
Uebertrag36 361 31 
III. b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- · 
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 133 56861 
Tit. 3. 
  
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 „/Xx an alle 
Verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 
39 500 + — J 
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrereinkommens in den 
in Art. 3 Ziffer 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten 
Gemeinden und zwar der wirklichen Schullehrer auf 850-X, 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen auf 680 X aus 
Kreisfonds . . . . . . 
zur weiteren Aufbesserung des Minimaleinkonimens der 
Lehrer in den in Art. 3 Ziff. 2 des Schuldotationsgesetzes 
bezeichneten Gemeinden auf 1 000 JXX aus Kreisfondes 
I!) dem nnter d und e nicht berücksichtigten Lehrerpersonal 
eine Gehaltserhöhung von 100 JNX den wirklichen Lehrern, 
80 J„X den Verwesern, 50 JX den weltlichen und klöster- 
lichen Lehrerinnen aus Kreisfonds 
Zur Gewährung von Dienstalterszulagen: 
a) in Quinquennien à 90 A für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 —X für die ständigen Verweser und weltlichen 
Lehrerinnen 260 628 A. 76 
b) für die ältesten Lehrer im Kreise aus Kreisfonds 
c) Zulagen für die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen 
und Gehilfen, welche die Anstellungsprüfung mit Erfolg 
bestanden haben, bis zum Eintritte in die staatlichen 
Dienstalterszulagen 
G 
65 30856 
5 908|9 
20 560— 
3 690— 
  
5 800— 
  
Latus 
  
371 186/67 
65
	        
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