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der vorstehenden Auslassung der „Karlsruher Zeitung“ mit folgender Bemerkung:
„Als eine dankenswerte Ergänzung würde es wohl zu betrachten gewesen sein,
wenn das Organ der badischen Regierung unverweilt über die nach seiner
Auffassung der freisinnigen Richtung feindlich gegenüberstehenden Parteien“
genauere Andeutungen gegeben haben würde. Unmöglich können darunter die
Parteien verstanden sein, welche am 24. Mai mit den Bundesregierungen im
Einklange gestimmt haben.“
Und in einem späteren Entrefilet führte das Blatt Bismarcks (Nr. 146
v. 22. 6. 78) noch aus: „Die Karlsruher Zeitung“ hatte in ihrer bekannten
Erklärung über die Gründe, aus welchen Baden im Bundesrat dem Antrag
auf Auflösung des Reichstags zugestimmt, sich dahin ausgedrückt, daß die
badische Zustimmung aus der Erwägung erfolgt sei, es könne der deutschen
Vormacht und dem leitenden Staatsmanne in einer hochgespannten Lage die
dringend verlangte Anwendung einer verfassungsmäßigen Maßnahme nicht
versagt werden. Diese Aeußerung ist dahin kommentirt worden, daß bei den
betreffenden Beratungen im Bundesrat Fürst Bismarck aus der einstimmigen
Annahme der Vorlage eine Kabinetsfrage für sich gemacht habe. Solche Aus-
legung entbehrt aber allen und jeden Grundes. Fürst Bismarck hat nicht nötig
und nicht die Gewohnheit, zur Geltendmachung seiner Auffassung, sei es im
preußischen Staatsministerium, sei es im Bundesrat, zu solchen Mitteln zu
greifen. Fast in allen Fällen haben seine Auffassungen durch das Gewicht
der Gründe die allseitige Anerkennung gefunden. In dem gegenwärtigen Fall
kommt hinzu, daß Fürst Bismarck an der betreffenden Beratung im Bundesrat
gar nicht teil genommen hat.“
In der oben erwähnten Sitzung des Bundesrats vom 11. Juni 1878
wurde übrigens ein Schreiben des Geheimen Kabinetsrats des Kaisers zur
Kenntnis der Versammlung gebracht, welches den Dank des Kaisers für die ihm
aus Anlaß seiner Lebensrettung dargebrachten Glückwünsche des Bundesrats
ausdrückt. Es lautet dieses Schreiben:
. Berlin, den 11. Juni 1878.
„Die unheilvolle That, welche am 2. d. M. von neuem das Leben Seiner
Majestät des Kaisers bedrohte, hat, wie des Kronprinzen Kaiserliche und
Königliche Hoheit aus Ew. Excellenz Berichte ersehen, den Mitgliedern des
Bundesrats Veranlassung gegeben, ihre Gefühle und Wünsche gegen Seine
Majestät durch einen einmütigen Beschluß in herzlicher Weise zum Ausdruck zu
bringen. Hoöchstderselbe war tief gerührt von einer so warmen Teilnahme, mit
welcher der Bundesrat das herbe Geschick Höchstdero, in unerschütterlicher Treue
Seinem hohen und schweren Berufe ergebenen Herrn Vaters begleitet und hat
nicht gesäumt, den Beschluß des Bundesrats zur Allerhöchsten Kenntnis zu
bringen. Seine Majestät der Kaiser haben infolge dessen des Kronprinzen
Kaiserliche und Königliche Hoheit beauftragt, die Mitglieder des Bundesrats