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Beilage A.
. Marschroute.
(Zahl)
(nge obe der Troppentheile, welchen
die Marschirenden angebb#### und
» otkiclbussnndcnsJiakmibin
und Lieutenante, Quartier mit oder ohue Verpfleg-
unn zu empfangen ncuen. 1
Wachtmeister,
Vizefeldwebel und Unterärzie,
und Diener,
Wassenmeister, Sattler,
...... ienstpferde,
gehen unter dem Kommando des (Namen, 6 Charge und Truppenihei des Führers), wie umstehend näher ange-
geben ist, o0on .. über . . . . . .. nach . . . . . .. wobei auf der Strecke dn . ... bis
......... die Eisenbahn (das Danaysschif u. j. w) zu benutzen ist.
Für die Moai schite den ist erforderlich und unter Beachtung der umstehend abgedruckten Bestimmungen
prompt zu verabreichen:
. Quartier (Obdach, Gelegenheit zum Kochen und Lagerstroh) nach Maßnabe des ——
Gesetzes vom 25. Juni 1868 (Bayer. Gesetz= und Verordnungsblatt 1875 Nr. 15 81.)
—
2. Marschverpflegung, sofern dieselbe (nach der obigen Angabe) überhaupt zu mroien isi.
3. An Verpflegung für die Pferde nach Gewicht:
g Hafer,
(Zahl) Rationen à Heu,
Stroh,
I : Hafer,
(Zahl) Nationen à Heu,
1 Stroh,
4 Haleer,
(Zahl) Nationen # ........·... Heu,
· . ... -Sll·ol).
4. An v zur dortschaifng
3%% angesäie Vorlegevserde,
einspännig
..... Jvuspatnuge
..... dreispännige
vierspännige
5. Geschäfts-, Artest= und Wachtlokale.
......... den-.lsss.........ls.
(Firma der ausstellenden Behörde.)
(Unterschrist.)
Vorspannfuhrwerke.