Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

6503 
eseh- und Verordunungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
33. 
München, den 3. Juli 1888. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 17. Juni 1888, die Errichtung von Bezirksämtern in Wegscheid und Teuschnitz, hier 
Abänderung der Landwehrbezirks-Eintheilung betr. — Bekanutmachung vom 19. Juni 1888, die zur 
Ausstellung von Zeugnissei über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- zur n Dienst. 
berechtigten Lehranstalten betr. — Ordenoverleihungen. 
Nr. 10975. 
Bekanntmachung, die Errichtung von Bezirksämtern in Wegscheid und Teuschnitz, hier Ab- 
änderung der Landwehrbezirks-Eintheilung betr. 
Kgl. Staatsministerium des Innern und RKgl. Kriegsministerium. 
Zufolge Königlich Allerhöchster Verordnung d. d. Wien den 28. Mai 1888, (Gesetz- 
und Verordnungsblatt S. 469) wird vom 1. Juli 1888 beginnend ein Bezirksamt in 
Wegscheid im Regierungsbezirke Niederbayern und ein solches in Teuschnitz im Re- 
gierungsbezirke Oberfranken errichtet werden. 
Das Bezirksamt Wegscheid umfaßt den seither zum Bezirksamt Passau gehörigen 
Amtzgerichtsbezirk Wegscheid, das Bezirksamt Teuschnitz die bisher zum Bezirksamte Kronach 
gehörigen Amtsgerichtsbezirke Ludwigstadt und Nordhalben. 
81
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.