Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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26. das Gymnasium zu Neustadt i. Westpr, 51. das Gymnasium zu Freienwalde a. d. Oder, 
27. „ » „ Pr. Stargardt, 52. » »Friedcbergi.d.Ne1unark, 
28.» » „ Strasburg i. Westpr., 53. "„ „ „ Fürstenwalde, 
29. » «Thorn(verbnndcnmit54.» » „ Guben (verbunden mit 
dem Real-Gymnasium daselbst), dem Real-Gymnasium daselbst), 
4 55. „ „ zu Königsbergi. d. Neumark, 
Provinz Brandenburg. 56. » „Kottbus (verbunden mit 
30. Das Askauische Gymnasium zu Berlin, dem Real-Progymnasium das.), 
31. , Französische Gymnasium daselbst, 57. . „ zu Küstrin, 
32. „ Friedrichs-Gymnasium daselbst, 58. „ „ Landsberg a. d. Warthe 
33. „ Friedrichs-Werder'sche Gymnasium da- 6 (verbunden mit dem Rcal-Gymnasium daselbst), 
selbst, 59. das Gymnasium zu Luckau, 
.,, Friedrich-Wilhelms-Gymnasium daselbst, 60. „ „ ., Neu-Ruppin, 
35. „ Humboldt's-Gymnasium daselbst, 61. „ « „ Potsdam, 
36. „, Joachimsthal'sche Gymnasium daselbst, 662. „ „ „ Prenzlautverbunden mit 
37. „ Guymnasium zum grauen Kloster daselbst, dem Real-Gymnasium daselbst), 
38. „ Kölluisches Gymnasium daselbst, 63. „ » zu Schwedt a. d. Oder, 
39. „Königstädtische Gymnasium daselbst, 64. „ » »Soran, 
40. „Leibnitz-Gymnasium daselbst, 65. » „ Spandau, 
41. , Lessing-Gymnasium daselbst, 66. , „ „ Wittstock, 
42. „ Lnisen-Gymnasium daselbst, 67. „ Pädagogium zu Zillichau. 
43. „ Lnisenstädtische Gymnasium daselbst, · 
44.»Sophicn-Gynmasimndaselbst, Provinz Pommern. 
45. „ Wilhelms-Gymnasium daselbst, 68. Das Gymnasium zu Anklam, 
46. „ Gymnasium zu Brandenburg, — « „ Belgard, 
47. die Ritter-Akademie daselbst, 70. „ » „ Cöslin, 
48. das Gymnasium zu Charlottenburg, —7 « »Colberg(verbuudcumit 
49·» » „Eberswalde, dem Real-Gymnasium daselbst), 
  
50. "„ » „ Frankfurt a. d. Ober, » zu Demmin, 
) Die Gymnasien und Progymnasien an Orten, an welchen sich eine zur Ertbeilung wissenschaftlicher 
Befähigungszeugnisse für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigte Anstalt der unter A. b, 
oder C. a. an aufgeführten Kategorien (Neal-Gymnasium, Nealschule, Real- an ergu öder os Zäübder 
schule) mit obligatorischem Unterricht im Latein nicht befindet, sind befugt, derartige Befähigungszeugnisse auch 
ihren von der Theilnahme am Unterricht in der griechischen Sprache dispensirten Schülern zu ertheilen, inso- 
fern letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach min- 
destens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund einer besonderen Prüfung ein Zeugniß des Lehrerkollegiums 
Über genügende Aneignung des entsorechenden Lehrpensums erhalten haben. 
ur Zeit sind bies die in dem Verzeichnis mit einem? bezeichneten Goymnasien und Progymnasien 
(A a und 3 a).
	        
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