Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

33. 
#2. die Landwirthschaftsschule zu Döbeln (ver- 
bunden mit dem Real-Gymnasium da- 
selbst), 
53. „öffentliche Handels-Lehranstall der 
Dresdener Kaufmannschaft (höhere 
Handelsschule) zu Dresden, 
I.Söffentliche Handels-Lehranstaltz Leipzig, 
15.# , Handels-Abtheilung des Real-Gym= 
nasiums zu Zittau. 
IV. Königreich Württemberg. 
Die Gemeinde-Lateinschule zu Kornthal. 
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l 
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V. Großherzogthum Oldenburg. 
' Die Landwirthschaftsschule zu Varel (verbunden 
mit der Raalschule daselbst). 
VI. Herzogthum Braunschweig.- 
Dic landwirthschaftliche Schule Marienberg bei 
Helmstedt. 
VII. Elsaß-Lothringen. 
Die Landwirthschaftsschule zu Rufach. 
b Privat-Lehranstalten. 2) 
I. Königreich Prens#en. 
Provinz Westpreußen. 
+I. Die Handels-Akademie unter Leitung ded Lr. 
Völkel zu Danzig. 
Provinz Brandenburg. 
— 
2 
. dus Vittorin-Institut des 1I)r. Siebert (früher 
I)#. Schmidt) zu Falkenberg i. M. 
Provinz Posen. 
"1. Dad Pädagogium des 1)0r. Beheim-Schwarz= 
bach zu Ostrowo bei Filehne. 
Provinz Schlesien. 
#. Die Handelsschule dee I##r. Sleinhans zu 
Breslau, 
;2. Die Hundelsschule des 10r. Lange zu Berlin, + 
6. das Pädagogium unter Leitung des Vor- 
stehers Bauer zu Niesky. 
II. Königreich Bayern. 
Das Real-Lehr-Iustitut von Anton Alsons 
Bertololy und Valentin Trantmann zu 
Frankenthal (Pfalz), 
Haudelsschule von Joses Damm zu 
Marktbreit a. Main. 
7— 
. 
III. Königreich Sachsen. 
+I. Die Real-Abtheilung der Lehr- und Erzieh- 
ungs-Anstalt von Böhme zu Dresden, 
2. das Real-Instiut von G. Müller-Gelinel 
und P. Th. Schuhmann (früher Ge- 
linek-Körnersches Real-Institut) das.“), 
„Vehr-Institut des l##r. Th. Schlemm 
(früher Käuffer) daselbst.)) 
c) Die unter dieser Kategorie aufgeführten Anstalten, mit Ausnahme des Pädagogiums zu Nicoln 
I. 6.), dursen Befähigungszeugnisse nur auf Grund einer im Beisein eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen, 
wohlbestandenen Entlassungsprüfung ausstellen, für welche das Reglement von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist. 
1) Auf diesen Anstalten ist der obligatorische Unterricht im Lalein auf die drei unteren Klassen beschränkt. 
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