Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Niederbayern definitiv formirt wird, wogegen gleichzeitig die bisherigen Forstreviere Hien- 
heim und Schottenhof im genannten Regierungsbezirke zu bestehen aufhören. 
München, den 19. Juli 1888. 
Dr. v. Riedel. 
Bekanntmachung. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben unterm 24. ds. Mts. 
allergnädigst zu verfügen geruht, daß fortan 
nicht mehr der Titel und Rang eines König- 
lichen Geheimen Rathes, sondern nur der 
Titel eines solchen verliehen werde, sowie daß 
diese Titelverleihung keinen Einfluß auf den 
Rang der künftigen geheimen Räthe haben 
und keine Berechtigung zur Tragung einer 
besonderen Uniform in sich schließen solle. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath Bauer. 
Berichtigung. 
In Nr. 35 des Gesetz= und Verordnungs- 
blattes vom 17. Juli lfd. Is. hat es auf 
Seite 536 Spalte 2 zu lauten statt der k. 
Kämmerers= und erblichen Reichsrathsgattin 
Sophie Gräfin von Seinsheim, geb. 
Gräfin Erdödyz der erblichen Reichsraths- 
gattin Sophie Gräfin von Seinsheim, 
geb. Gräfin Erdödy.
	        
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