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Abdruck.
werden hierunter diejenigen Abänderungen veröffentlicht,
Bekanntmachung.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 24. Juni 1887 (Central-Blatt Anhang
welche in dem Gesammtverzeichniß
S. 217)
der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen eingetreten sind.
Nachtrag
zu dem Gesammtverzeichniß der den Militäramvärtern in den Bundesstaaten
vorbehaltenen Stellen.
Anmerkungen:
1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich
vorbehalten, sofern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist.
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur an Wege
des Aufrückens bezw. der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem bezeichne
Bezeichnung der Stellen.
Angabe bei den
für Militär=
anwärter nicht
ausschließlich be-
stimmten Stellen,
in welchem Um-
sange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche
die Bewerbungen zu
richten sind, wenn es nicht
die Behörde selbst ist, b
welcher die Anstellinge
gewünscht wird.
Bemerkungen.
I. Königreich Preußen.
(Seite 220 ist anstatt des Vermerks
1. Anftedelungskommission für Westpreußen
und Posen
Echtetarintsassisen
Megistrator,
Sekretäre (Kalkulatoren).
2. Verwaltung des Deutschen Reichs= und
Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:
Expedienten.
V. KAlinisterium
(Seite 223 unter V ist Zeile 4/5 zu setzen)
Lafenm eister (tatt Hafenmeister
Hund 2. Klass e.)
(Seite 223 un V Zeile 7 ꝛec.:)
Untere Schiffahrts= und Hasen-
polizeibeamte (u. s. w.)
mindestens zur
. Hälfte.
mindestens zur
Hälfte.
Staatsministerium.
Zeile 1 und 2 zu setzen:)
für Zandel und Gewerbe.
hinzuzusügen:
Ober-Präsident zu
Breslau.
Statt Regierung
Wiesbaden zu setzen:
Regierungs Präsi-
zu
dent zu Wiesbaden.