Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Abdruck. 
werden hierunter diejenigen Abänderungen veröffentlicht, 
Bekanntmachung. 
In Verfolg der Bekanntmachung vom 24. Juni 1887 (Central-Blatt Anhang 
welche in dem Gesammtverzeichniß 
S. 217) 
der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen eingetreten sind. 
Nachtrag 
zu dem Gesammtverzeichniß der den Militäramvärtern in den Bundesstaaten 
vorbehaltenen Stellen. 
Anmerkungen: 
1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich 
vorbehalten, sofern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. 
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur an Wege 
des Aufrückens bezw. der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem bezeichne 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe bei den 
für Militär= 
anwärter nicht 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, 
in welchem Um- 
sange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche 
die Bewerbungen zu 
richten sind, wenn es nicht 
die Behörde selbst ist, b 
welcher die Anstellinge 
gewünscht wird. 
  
  
Bemerkungen. 
  
I. Königreich Preußen. 
(Seite 220 ist anstatt des Vermerks 
1. Anftedelungskommission für Westpreußen 
und Posen 
Echtetarintsassisen 
Megistrator, 
Sekretäre (Kalkulatoren). 
2. Verwaltung des Deutschen Reichs= und 
Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: 
Expedienten. 
V. KAlinisterium 
(Seite 223 unter V ist Zeile 4/5 zu setzen) 
Lafenm eister (tatt Hafenmeister 
Hund 2. Klass e.) 
(Seite 223 un V Zeile 7 ꝛec.:) 
Untere Schiffahrts= und Hasen- 
polizeibeamte (u. s. w.) 
mindestens zur 
. Hälfte. 
mindestens zur 
Hälfte. 
  
Staatsministerium. 
Zeile 1 und 2 zu setzen:) 
für Zandel und Gewerbe. 
hinzuzusügen: 
Ober-Präsident zu 
Breslau. 
Statt Regierung 
Wiesbaden zu setzen: 
Regierungs Präsi- 
zu 
  
dent zu Wiesbaden.
	        
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