Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
Bezeichunng 
der Stellen, welche vor- 
zugsweise mit Militär- 
anwärtern zu besetzen 
sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär= 
anwärter 
berücksichtigt 
werden. 
müssen. 
Bezeichnung 
der Verwallungsbehörbe, an 
welche die Bewerbungen zu 
richten sind, soweit nicht in den 
Vakanzanmeldungen andere 
Anstellungsbehörden aus- 
drücklich bezeichnet werden. 
  
  
Bemerkungen. 
  
Kaisersberger 
Straßeubahn 
Thalbahn 
(Horburg · Colmar · Kai- 
sersberg · Schnierlach). 
Colmar 
Winzenheim. 
Straßenbahn Lützelburg- 
Pfalzburg-Wilsberg. 
Straßenbahn Mühlhau- 
sen-Ensisheim. 
Straßenbahn von Straß- 
burg nach Markolsheim 
mit Abzweigung von Boofz= 
heim nach Rheinau. 
;. Straßenbahn von Straß- 
burg nach Truchtersheim. 
Bahnwärter, Schaffner 
und die denselben gleich- 
soweit dieselben einer 
technischen Ausbildung 
nicht bedürfen. 
Desgleichen. 
Bahnwärter, Schaffner 
und die deuselben gleich- 
gestellten Unterbeamten, 
soweit dieselben einer 
technischen Ausbildung 
nicht bedürfen. 
Desgleichen. 
Desgleichen. 
Unterbeamte, soweit die- 
selben einer technischen 
Ausbildung nicht be- 
gestellten Unterbeamten, 
  
  
dürfen. 
Berlin, den 13. August 1888. 
XX. Elsaß-Lothringen. 
10 Jahre. 
40 „ 
10 5 
40 « 
40 „ 
40 „ 
Vorstand der Kaisers- 
berger Thalbahn= 
Aktiengesellschaft zu 
Colmar i.-Els. 
  
  
Vorstand der Pfalzburger 
Straßenbahngesellschaft 
zu Pfalzburg. 
Vorstand der Straßen- 
bahnen Mühlhausen- 
Ensisheim-Wittenheim 
zu Mühlhansen i. Elfs. 
Verwaltung der Straß- 
burger Straßenbahnge- 
sellschaft zu Straßburg. 
Desgleichen. 
  
  
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
gez. v. Boetticher.
	        
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