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10. Großherzogthum Oldenburg.
a) Im Herzogthum Oldenburg und im Fürstenthum Lübeck:
Die Gemeindevorstände,
die Stadtmagistrate.
b) Im Fürstenthum Birkenfeld:
Die Bürgermeister.
I11. Herzogthum Braunschweig.
Die Kreisdirektionen,
die Polizcidirektion zu Brannschweig,
die Stadt-Polizeibehörden zu Blankenburg, Eschershausen, Gandersheim, Hasselfelde, Helmstedt, Holz-
minden, Königslutler, Schöningen, Schöppenstedt, Seesen, Stadtoldendorf, Wolfenbüttel.
12. Herzogthum Sachsen-Meiningen.
Die Landräthe sowie
für die im §. 34 des Eisenbahn-Betriebs-Reglemente unter Nr. 8 erwähnten Leichemransporte die
Direktion des Zuchthauses zu Maßfeld.
13. Herzogthum Sachsen-Altenburg.
Die Landrathsämter,
die Stadträthe.
14. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha.
a) Im Herzogihum Coburg:
Das Landrathsamt zu Coburg,
die Magistrate zu Coburg, Neustadt und Rodach,
der Stadtralh zu Königsberg in Franken.
b) Im Herzogthum Gotha:
Die Landrathsämter,
die Stadträthe zu Gotha, Ohrdruf und Waltershausen.
15. Herzogthum Anhalt.
Die Regierung, Abtheilung des Innern,
die Kreisdirektionen sowie
für die im §. 34 des Eisenbahn-Betriebs-Reglements unter Nr. 8 erwähnten Leichentrausporte die
Direktion der Strafanstalt zu Coswig.
16. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen.
Die Landräthe.
17. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
a) Bei Transporten von Leichen innerhalb des Fürstenthums:
Die Ortspolizeibehörden.