Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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betreffende Verzeichniß führenden Stelle oder Behörde, — wenn sie bei verschiedenen Be- 
hörden vorgemerkt sind und sämmtliche Vormerkungen aufrecht erhalten wollen, bei jeder 
dieser Behörden — bis zum 1. Dezember 1888 zu wiederholen haben. 
Hiebei sind die in den Familien-, Vermögens-, Gesundheits= und sonstigen wesent- 
lichen Verhältnissen etwa eingetretenen Aenderungen anzugeben, und ist die Richtigkeit der 
Angaben Seitens der nicht mehr im eäktiven Dienste befindlichen Militäranwärter durch 
Beilage eines amtlichen Leumunds= und Vermögenszeugnisses zu bescheinigen. 
Bezüglich der im aktiven Militär= oder Gendarmeriedienste befindlichen Militäranwärter 
geschieht gleichartige Angabe in den Gesuchslisten, und wird die Erneuerung der Bewerbung 
durch die Militärbehörde, beziehungsweise Gendarmeriekompagnie vermittelt. 
München, den 13. November 1888. 
Erhr. v. Heilizsch. 
v. Heinleth. 
Der General-Secretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
  
Hrdens-Verleihungen. 
Im Uamen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter dem 31. Oktober ds. Is. dem k. und 
k. Oesterreichisch = Ungarischen Gesandten und 
bevollmächtigten Minister am Königlichen Hofe, 
Wirklichen Geheimen Rath Franz Grafen 
Deym von Stritez das Großkrenz des 
Verdienstordens vom hl. Michael, dann 
unter dem 7. November l. Is. dem Ge- 
heimen Regierungsrathe Dr. jur. Reinhard, 
Vorsitzenden der Spezialdirektion der hessischen 
Ludwigs-Eisenbahngesellschaft in Mainz, den 
Verdienst-Orden vom heiligen Michael II. 
Klasse, 
dem k. württembergischen Finanzrathe 
Hörner, Betriebs-Oberinspektor bei der 
General-Direktion der k. württembergischen 
Staatseisenbahnen in Stuttgart, den Ver- 
dienst-Orden vom heil. Michael III. Klasse und 
dem Betriebsinspektor Raquot bei der 
Generaldirektion der großherzoglich badischen 
Staatseisenbahnen in Karlsruhe den Ver- 
dienst-Orden vom heil. Michael IV. Klasse 
zu verleihen.
	        
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