Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

53. 691 
für den Regierungsbezirk Oberpfalz und Regensburg: 
der k. Regierungsrath Josef Berg in Regensburg als Vorsitzender, 
der k. Bezirksamtmann, Regierungsrath Robert Schmid in Stadtamhof als Stell- 
vertreter; 
für den Regierungsbezirk Oberfranken: 
der k. Regierungsrath Karl Hänlein in Bayreuth als Vorsitzender, 
der k. Bezirksamtmann, Regierungsrath Johann Salb in Bayreuth als Stellvertreter; 
für den Regierungsbezirk Mittelfranken: 
der k. Regierungsrath Lndwig von Hörmann in Aunsbach als Vorsitender, 
der k. Bezirksamtmann, Regierungsrath Albrecht Freiherr von Tantphöns in Anus- 
bach als Stellvertreter; 
für den Regierungsbezirk Unterfranken und Aschaffenburg: 
der k. Oberregierungsrath Hermann Treppner in Würzburg als Vorsitzender, 
der k. Bezirksamtmann Leonhard Kalb in Würzburg als Stellvertreter; 
für den Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg: 
der k. Regierungsrath August Luthardt in Augsburg als Vorsitzender, 
der k. Bezirksamtmann Josef Stumpf in Augsburg als Stellvertreter. 
München, den 23. November 1888. 
Arhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Secretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
Nr. 16,524. 
Bekanuntmachung, Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 betr. 
K. Staateminineerium des Innern. 
In Gemäßheit des §. 47 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 werden 
zu Vorsitzenden bezw. Stellvertretern der nachgenannten Schiedsgerichte unter gleichzeitiger 
Enthebung der bisherigen Vorsitzenden bezw. Stellvertreter ernannt:
	        
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