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a) mit der Wirksamkeit vom 1. Jannar 1889 ab zum Vorsitzenden: des Schieds-
gerichts der XXVI. Sektion der Fuhrwerks-Berufsgenossenschaft der k. Regierungs-
rath Karl Hänlein in Bayrenth; des Schiedsgerichts der XIV. Sektion der
Berufsgenossenschaft der Schornsteinfegermeister des deutschen Reichs der k. Ober-
regierungsrath Hermann Treppner in Wirzburg;
b) zum Stellvertreter des Vorsitzenden: des Schiedsgerichts der I. Sektion der
Steinbruchs-Berufsgenossenschaft der k. Bezirksamtsassessor Karl Camerer in
Passau; des Schiedsgerichts der II. Sektion der Süddeutschen Textil-Berufsgenossen=
schaft der k. Bezirksamtsassessor Heinrich Meyer in Hof.
München, den 24. November 1888.
Arhr. v. Feilitzsch.
Der General-Secretär:
Ministerialrath v. Nies.
Nr.
18,311.
Bekanntmachung, Vollzug des Gesetzes über die land= und forstwirthschaftliche Unfall= und
Krankenversicherung betreffend.
K. Staatoministerium der Tinanzen.
Zum Vollzuge des §. 54 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886, betreffend die Un-
fall-- und Krankenversicherung der in land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten
Personen werden vom k. Staatsministerium der Finanzen auf Grund des §. 3 der Königlich
Allerhöchsten Verordnung vom 17. April 1888, den Vollzug der §§. 102—108 des Reichs-
gesetzes vom 5. Mai 1886 über die Unfallversicherung der in land= und forstwirthschaft-
lichen Betrieben beschäftigten Personen betreffend, als Vorsitzende der Schiedsgerichte für den
Bereich der Staatsforstverwaltung und beziehungsweise als Stellvertreter der Vorsitzenden —
im Einverständnisse mit dem k. Staatsministerium des Innern — nachstehende Beamte
ernannt: