Beilage J.
Beilage II.
Beilage III.
Inhalt:
Erkenntniß des Gerichtshofes für Rompetenzkonflikte vom 17. Dezember 1887 in Sachen
des Posthalters und-Realitätenbesitzers Anton Leiß von Moosburg wegen Konstatirung
einer realen Tafernwirthschaft auf seinem Anwesen Haus Nr. 249 daselbst, hier den
bejahenden Kompetenzkonflikt zwischen der k. Regierung von Oberbayern und dem
k. Amtsgerichte Moosburg betr. S. 1—6.
Erkenntniß des Gerichtshofes für Rompetenztonflikte vom 16. Mai 1888 in Sachen
des Joseph Schuler von Löffelsterz gegen die Gemeinde Löffelsterz wegen Forderung,
hier den bejahenden Kompetenzkonflikt zwischen dem k. Amtsgerichte Schweinfurt, be-
ziehungsweise dem k. Landgerichte Schweinfurt und der k. Regierung von Unterfranken
und Aschaffenburg, Kammer des Innern, betr. S. 7—16.
Erkenmmiß des Gerichtshofes für Kompetenzkonflikte vom 16. Mai 1888 in Sachen
der Armenpflege Enghausen gegen die Ortsgemeinde Peterswahl wegen Alimenten-
pflicht und Entschädigung, hier den bejahenden Kompetenzkonflikt zwischen dem k. Land-
gerichte Landshut und dem k. Bezirksamte Freising betr. S. 16—24.