Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

26 Amtsärztliche Zeugnisse 
— Bahnverbindung. 
Amtsärztliche Zeugnisse für Pensionssachen. N usführung des Reichsgesetzes vom 5. Mai 
532. 
Amtskleidung. Siehe bei „Uniform“. 
Amtsgrenzen Aenderung der Grenzen der 
Amtsgerichte, Bezirksämter und Rentamtsbe- 
zirke Karlstadt und Lohr. 648. 
Anstellung von Militäranwärtern. Siehe „Mili- 
täranwärter“. 
Anstellungsbehörden für Militäranwärter 
im Reichsdienste. 582—583. 
Anwaltskammern. Personalstand der Vor- 
stände derselben. 76—78. 
Arbeitshäuser Uniformirung der Direktoren 
und Verwalter der Strafanstalten und Arbeits- 
häuser. 340—341. 
Armee. Siehe „Militärwesen“. 
Armen= und Krankenpflege. Siehe „Armen- 
wesens. · 
Armen-Unterstützung. Siehe „Armenwesen“. 
Armenwesen. Gesetz, die Abänderung einiger 
Bestimmungen des Gesetzes vom 29. April 
1869 über die öffentliche Armen= und Kran- 
kenpflege betr. 81—84. 
Arsen. Untersuchung von Farben, Gespinnsten 
und Geweben auf Arsen und Zinn. 444 —452. 
Arsenikalien, deren Transport auf dem Rheine. 
696—699. 
Arzneitaxordnung. Bekanntmachung, die Re- 
vision der Arzneitaxordnung für das König- 
reich Bayern betr. 707. 
Aerztliche Zeugnisse, (amtliche) für Pen- 
sionssachen. 532. 
Ausführung des Reichsgesetzes vom 11. Juli 
1887 über die Unfallversicherung der bei 
Banten beschäftigten Personen. 147—148. 
1886 über die Unfall= und Krankenversicherung 
der inland= und forstwirthschaftlichen Betrieben 
beschäftigten Personen. 225—234. 
— des §. 66 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 
1884 und 6. Mai 1880. 594—598. 
Ausführungs-Behörden zum Vollzuge der 
Unfall= und Krankenversicherung. Siehe unter 
„Unfall= und Krankenversicherung“. 
Ausführungsbestimmungen, vorläufige, zu 
dem Reichsgesetze, betreffend Aenderungen der 
Wehrpflicht. 87—120. Siehe auch 685. 
— Abänderung der bayer. Ausführungsbestim- 
mingen zu den Grundsätzen für die Besetzung 
der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei 
den Reichs= und Staatsbehörden mit Mili- 
täranwärtern. 134. 
— Bestimmungen zur Ausführung des Reichs- 
gesetzes vom 5. März 1888, betr. den Erlaß 
der Wittwen= und Waisengeldbeiträge von 
Angehörigen der Reichscivilverwaltung des 
Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine 
(Reichsges.-Bl. S. 65). 361—364. 
Aushebung. (Militär-). Siehe „Militär- 
wesen“. 
B. 
Bahnen. Siehe „Eisenbahnen“. 
Bahnorduung für bayerische Eisenbahnen unter- 
geordneter Bedentung. 464. 466. 550. 551. 
648. 653. 
Bahnverbindung von Hergatz zur Bayerisch- 
Württembergischen Landesgrenze in der Rich- 
tung gegen Wangen. Gesetz vom 10. Februar 
1888. 121—122.
	        
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