Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Ziff. 14. Artillerie= und Wafssenwesen: 
. Technische Iustitute der Artillerie: 
Pulverfabrik: 
(1. die dort aufgeführte Stelle des „Betriebsinspektors“ kommt in Fortfall. 
München, den 6. Jannar 1888. 
— 
S 
v. Heinleth. 
Der Chef der Central-Abtheilung: 
Sixt, Oberst z. D. 
  
  
Nr. 17,729. 
Bekanntmachung, die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen betr. 
Rgl. Staatsministerium des Innern. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des k. Staatsministeriums des k. Hauses 
und des Aeußern vom 12. Dezember 1887 — Ges.= u. V.-Bl. 702 — wird im Hin- 
blicke auf §. 20 des Reichsgesetzes vom 23. Inni 1880, die Abwehr und Unterdrückung 
von Viehseuchen betreffend — Reichs-Ges.-Bl. S. 153 — und auf Grund des §. 1 der 
vom Bundesrathe erlassenen Instruktion vom 24. Februar 1881 — Ges.= u. V.-Bl. S. 22 
— zur Verhinderung der Verschleppung von Viehseuchen Folgendes verfügt: 
„Zur Beförderung nach den Nordseehäfen bestimmte Wiederkäuer und Schweine 
dürfen nur dann verladen werden, wenn eine Bescheinigung darüber vorgelegt wird, 
daß die Thiere unmittelbar vorher von einem beamteten Thierarzte untersucht und 
gesund besunden worden sind“. 
München, den 9. Jannar 1888. 
· 
rhr. v. Feilihsch. 
Der General-Selrelär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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