Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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lichen Gesandten und bevollmächtigten Mini- 
sters am königlich sächsischen Hofe zu berufen; 
2. den außerordentlichen Gesandten und 
bevollmächtigten Minister am königlich württem- 
bergischen und großherzoglich hessischen Hofe, 
Staatsrath im a. o. D. Karl Grafen von 
Tauffkirchen, zugleich zum ausiterordent- 
lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister 
am großherzoglich badischen Hofe zu bestellen; 
ferner nach Maßgabe des Tit. II. S. 18 
der Verfassungs-Urkunde: 
3. den Legationsrath in Berlin, Clemens 
Freiherrn von Podewils-Dürniz, unter 
Beförderung zum Geheimen Legationsrathe 
II. Klasse, auf den Posten eines außerordent- 
lichen Gesandten und bevollmächtigten Mini- 
sters am königlich italienischen Hofe zu be- 
rusen; 
4. den Legationsralh in Wien, Kurt Frei- 
herrn von der Pfordten, unter Beförderung 
zum Geheimen Legationsrathe II. Klasse, zum 
Ministerresidenten bei der schweizerischen Eid- 
genossenschaft zu ernennen; 
5. den Legatioussekretär in Bern, Ednard 
Grafen von Montgelas, unter Verleihung 
des Ranges eines Ministerialsekretärs I. Klasse, 
zur Gesandtschaft am k. k. österreichischen Hofe 
zu versetzen; 
6. den Ministerialpraktikanten Georg Frei- 
herrn von und zu Guttenberg zum Lega- 
tionssekretär bei der Gesandtschaft am königlich 
italienischen Hofe in provisorischer Dienstes- 
eigenschaft zu ernennen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung 
zur Annahme fremder Dckorationen. 
Im Uamen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 30. Dezember v. Is. dem k. Ge- 
sandten am k. Sächsischen Hofe, Staatsrathe 
im a. o. D. Friedrich Freiherrn von Niet- 
hammer für die ihm von Seiner Königlichen 
Hoheit dem Großherzoge von Baden ver- 
liehenen Insignien eines Ritters des Ordens 
Berthold I. von Zähringen und 
unter'm 2. Jannar ds. Is. dem k. Ge- 
sandten am Großherzoglich Hessischen Hofe, 
Staatsrathe im a. o. D. Karl Grasen von 
Tauffkirchen, für das ihm von Seiner 
Königlichen Hoheit dem Großherzoge von 
Hessen verliehene Großkreuz des Großherzoglich 
Hessischen Verdienst-Ordens Philipps des 
Großmüthigen 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu ertheilen.
	        
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