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eilage II zum Ge etz- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern vom Jahre 1889.“
Beilage IL; goblatt f greich
Erkenntniß des Gerichtshofes für Kompetenzkonflikte vom 11. April 1889 in Sachen der Maria
Bauer, Lokomotivheizerswittwe in Simbach, gegen den k. Eisenbahnfiskus wegen Entschädigung,
hier den bejahenden Kompetenzkonflikt zwischen dem k. Landgerichte München 1 und der General=
direition der k. b. Staatseisenbahnen betr.
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern
erkennt der Gerichtshof für Kompetenzkonflikte in Sachen der Maria Bauer, Lokomotiv-
heizerswittwe in Simbach, gegen den k. Eisenbahnfiskus wegen Eutschädigung, hier den
bejahenden Kompetenzkonflikt zwischen dem k. Landgerichte München 1 und der Generaldirektion
der k. b. Staatseisenbahnen betreffend, zu Recht:
daß zur Entscheidung der Frage, ob der Verunglückte als Beamter mit festem
Gehalt und Pensionsberechtigung angestellt gewesen sei, im vorliegenden Falle die
Gerichte zuständig seien.
Gründe.
Durch Dekret des Oberbahnamtes München vom 27. Februar 1885 wurde der bis-
herige Hilfeheizer Franz Bauer in Simbach vom 1. des folgenden Monats an mit einem
jährlichen Funktionsaversum von 612 „, einer Zulage von 240 -„X, einem Dienstkleidungs-
beitrag von 90 — und für den Fall des Nichtgenusses einer Dienstwohnung mit einer
Wohnungsentschädigung von 48,96 M. zum Lokomotioheizer in Simbach in der Eigenschaft
als Funktionär ernannt.
In dem Dekrete wurde dem Franz Baner ausdrücklich bemerkt, daß er durch die Er-
neunung zum Lokomotioheizer in vorangeführter Eigenschaft Ansprüche gemäs der Allerhöchsten
Verordnung vom 3. Oktober 1857 nicht erlange und daß die Regelung der Pensions= und
Alimentationsverhältnisse bezw. der Leistungen und Beiträge des zu Funktionen in den Be-
dienstungen der Kategorie I) III und IV bernfenen Personals vorbehalten bleibe. «
Am 18. Mai 1886 verunglückte Franz Bauer im Dienste auf der Fahrt von Pleiufeld
nach Augsburg dadurch, daß er von dem Tender der Lokomotive des Eisenbahnzuges herab-
fiel und infolge der hiedurch herbeigeführten Verletzungen nach 3 Stunden starb.
* Ausgegeben zu München den 21. Mai 1889. 3