Veutsches Reich. (März 20.—21.) 323
von Resolutionen angenommen, zu denen ich schon in der Kommission mehr
oder weniger Stellung genommen habe. Die Gesichtspunkte, von denen
geraus diese Wünsche geäußert worden sind, weiß ich durchaus zu würdigen.
as den Wunsch anbetrifft, die Wochenhilfe, die den Kriegerfrauen zugebilligt
ist, auch auf die Frauen der zum Hilfsdienst Berufenen auszudehnen,
so habe ich mich damals mit dem Reichsschatzsekretär in Verbindung
gesetzt, und ich konnte mitteilen, daß finanzielle Gesichtspunkte in diesem
Falle hinter den wichtigeren Gesichtspunkt der Förderung des Bevölkerungszuwachses
und einer gesunden Arbeiterschaft zurückzutreten haben. Auf dieser
Grundlage wird geprüft werden, wie weit und in welchem Umfange sich
dieser Wunsch erfüllen läßt. Es liegt zwar noch kein Beschluß des Bundesrats
vor, aber ich zweifle nicht, daß der Bundesrat die Gründe für eine
solche Gleichstellung zu würdigen weiß. Weiter ist verlangt worden eine
Erhöhung der Alters-, der Invaliden-, Hinterbliebenen- und Unfallrente.
Diese Wünsche können in diesem Umfange nicht erfüllt werden. Dagegen
wird geprüft werden, in welcher Form die Bestimmungen des Bundesrats
auf die Stellenlosen und Arbeitsunfähigen ausgedehnt werden können, um
auch ihnen diese Wohltaten zugute kommen zu lassen. Bezüglich der Gewährung
von Familienunterstützungen haben wir uns von Anfang
an bei unseren Anweisungen an die Stellen, die über die Bedürftigkeit zu
entscheiden haben, dafür ausgesprochen, daß sie ohne Engherzigkeit bei der
Feststellung der Bedürftigkeit verfahren. Auf der anderen Seite sind wir
aber einfach nicht in der Lage, zuzusehen, daß zahlreiche Frauen, die
arbeiten können, auf Grund der Familienunterstützung nicht arbeiten.
Die Klagen darüber sind nicht gering, sie sind zahlreich, sie haben sich
vermehrt, trotzdem der Zwang, jede verfügbare Arbeitskraft zur Verfügung
zu haben, gestiegen ist. Klagen hierüber sind uns von neuem zugegangen,
auch von solchen Stellen, deren soziales Empfinden über jeden
Zweifel erhaben ist und bei denen eine Ausnutzung der Arbeitskraft zu selbstsüchtigen
Zwecken von vornherein ausscheidet. Dieser Gedanke hat auch mir
und der Reichsleitung bei dem Rundschreiben an die Bundesregierungen über
diese wichtige Frage völlig fern gelegen. Der Wortlaut des Rundschreibens
ergibt dies zur Genüge. (Der Staatssekretär verliest dieses Schreiben und
unterstreicht namentlich, daß die Entziehung der Unterstützung nur solchen
Frauen gegenüber angewendet werden soll, die sich zu arbeiten weigern, obwohl
sie und ihre Kinder körperlich dazu imstande sind und auch in ihren
häuslichen Verhältnissen abkömmlich sind. Den Lieferungsverbänden wird
eingeschärft, nicht engherzig zu verfahren und den Frauen die Unterstützung
um den Nebenerwerb nicht zu kürzen, sie ihnen vielmehr auch dann zu belassen,
wenn die Bedürftigkeit nicht ganz zweifellos festgestellt ist.) Dieser
Erlaß ist die Sprache einer zwingenden Notwendigkeit, und ich halte ihn
aufrecht. Ich freue mich, darauf hinweisen zu können, daß die Befürchtungen,
die man über die Folgen der beschränkten Ernährung und der
starken Arbeitsbelastung hatte, nicht eingetreten sind. Die dem Reichsgesundheitsamt
zugehenden Berichte lauten im großen und ganzen nicht
allzu pessimistisch. Der Gesundheitszustand ist den gegebenen Verhältnissen
entsprechend ein unerwartet guter. Dazu hat wohl auch die
Einschränkung im Genuß des Alkohols sehr viel beigetragen. Erfreulich
ist vor allem, daß die Kindersterblichkeit prozentual weiter zurückgegangen
ist. Die Säuglingssterblichkeit ist geringer prozentual als je in einem
Friedensjahre.
Ich sprach von der Notwendigkeit, alles verfügbar zu machen, was wir
an Arbeitskräften besitzen. Auf Grund dieser intensiven Anspannung unserer
Arbeitskräfte ist es uns gelungen, bisher durchzuhalten, und wir werden
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