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vror.) Fär den Bruch der untern Kinnlade, des Schlöffelbehns; dak-Füuse-,
scheibe, für dir Zerreissung der Achillessehne, des dreieckigren Banbes
der Kniescheibe, den Bruch des Fersenbeins 55 fl. bis Luet.
102.) Für einen Bruch des Oberarmkgochen oder belder Vorderarig
knochen ibft. tt.
103.) Fuͤr einen Bruch bes Schenkel- elnbalses des Sbaldtsres oder
beeder Unnrschenkel- Knochen ... IFka — kr.
104.) Fuͤr die Vehandlung des Bruchs der Vakenknochen nel. —kr..
o5.) Für den Bruch der Spalche, Ellenbogenröhre, des Wadenbeins oder
Schienbeins allin ½%KP fl. —kr.
Anmerkung. Sebr perwickelte Beinbrüche (Nro. 102 bis 107) wo Kuochensplitter
abgesaͤgt werden muͤssen, wo großt Einschnitte zu
machen, und wo durch sehr aufmerksame Behandlung der drobende
Brand abzuhalten ist, werden nach den Umständen bis
zum anderthalbfachen Betrage der Belohnung für den einfachen
Kuochenbruch belohnt.
106.) Für die Einrichtung einer unvollkommenen Verrenbuns eines Knochen
5Fffl. bis pfl.
107.) Für die Einricheung ver Verrenkung der untern Kinnlade auf einer
oder beeden Seiten 1 fl. —kr.
rotz.) Für die Einrichtung der Verrenkung irgend ines Theils der Wie,
belsäulele . iifl. bis 22fl.
109.) Fuͤr die Einrichtung der Verrenkung des Oberarms aus dem Achselgelenk,
a) in leichten Faͤllen
a) wenn die Verrenkung habituell ist, fuͤr jedes Mahl 1fl. —kr.
6) wenn sie es nicht ist . a2fl. —kr.
b) in schwerern Fällen, wenn sie nach Umstaͤnden mirtelf Maschine
geschehen muß . .. . 24fl. —kr.
0.) Für die vollkommene Einrichtung ver Ausrenbung der Kuochen des
Vorderarms aus dem Ellenbogen-Gelenk.