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Für den Dienst ohne Waffe (Militärapotheker, Krankenwärter, Oekonomiehandwerker), so-
wie für Marinehandwerker, für die Ersatzreserve, Marine-Ersatzreserve und für den
Landsturm ist ein geringstes Körpermaß nicht vorgeschrieben.
. Die an die körperliche Tauglichkeit der Militärpflichtigen zu stellenden Anforderungen
sind in der Heerordnung bezw. in der Marineordnung enthalten.
Ueber die körperliche Tauglichkeit Militärpflichtiger muß in ihrem dritten Militärpflicht-
jahre endgültig entschieden werden. Zulässige Ausnahmen siehe § 29, 4.
R. M. G. 8 17.
832.
Zurückstellung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse.
. Zurückstellungen in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse finden auf Ansuchen (Rekla—
mationen) der Militärpflichtigen oder deren Angehörigen statt.
R. M. G. 819.
. Es dürfen vorläufig zurückgestellt werden:
a) die einzigen Ernährer hülfloser Familien, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern
oder Geschwister;
b) der Sohn eines zur Arbeit und Aufsicht unfähigen Grundbesitzers, Pächters oder
Gewerbetreibenden, wenn dieser Sohn dessen einzige und unentbehrliche Stütze zur
wirthschaftlichen Erhaltung des Besitzes, der Pachtung oder des Gewerbes ist;
c) der nächstälteste Bruder eines vor dem Feinde gebliebenen, oder an den erhaltenen
Wunden gestorbenen, oder in Folge derselben erwerbsunfähig gewordenen oder im
Kriege an Krankheit gestorbenen Soldaten, sofern durch die Zurückstellung den
Angehörigen des letzteren eine wesentliche Erleichterung gewährt werden kann;
d) Militärpflichtige, welchen der Besitz oder die Pachtung von Grundstücken durch
Erbschaft oder Vermächtniß zugefallen, sofern ihr Lebensunterhalt auf deren Be-
wirthschaftung angewiesen und die wirthschaftliche Erhaltung des Besitzes oder der
Pachtung auf andere Weise nicht zu ermöglichen ist;
e) Inhaber von Fabriken und anderen gewerblichen Anlagen, in welchen mehrere
Arbeiter beschäftigt sind, sofern der Betrieb ihnen erst innerhalb des dem Militär-
pflichtjahre vorangehenden Jahres durch Erbschaft oder Vermächtniß zugefallen und