Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

W. O. 
191 
Muster 6 zu 88 46, 47 u. 48. 
  
  
  
Rekrutirungsstammrolle, Alphabetische Liste und Nestantenlsste. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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Anmerkung: 
1. In die Spalte „Bemerkungen" 
werden alle Bestrafungen, mögen sie vor oder nach dem Eintritt der Betroffenen in 
das militärpflichtige Alter erfolgt sein, eingetragen, soweit sie zur Kenntniß der mit Führung der Stammrollen betrauten 
Behörden gelangen, auch lie gr letzteren die Verpflichtung ob, die in einzelnen Fällen etwa hervortretenden Zweifel 
durch die nöthigen thatsächli 
Ebenso thunlichst anzunben, ob und eventuell wann etwaige Strafen verbüßt worden sind. 
aben sonstige Angaben, welche zur Beurtheilung des LebenSwandels von Bedentung sind, Aufnahme zu finden. 
2. Ob die Spalten 11 bis 16 in den Nekrutirungestammrollen auszufüllen sind, bestimmen die Civilvorsitzenden der Er- 
satzkommissionen. 
3. Die körperlichen Fehler werden nach Ziffer und Buchstaben der Anlage (bezw. des Paragraphen) der Herrordnung bezeichnet. 
25 
Auch h 
en Erörterungen aufzuklären und das Ergebniß in der Stammrolle zu vermerken.
	        
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