Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

W. O. — 193 — 
Muster 9 zu § 58. 
Nachweisung 
  
der im (Bezirk))).. . vorhandenen Militärpflichtigen der 
seemännischen und halbseemännischen Bevölkerung. 
Seeleute . Maschinisten 
Bundesstaaten von Fischer Schif- und HeizerSumme Bemerkungen 
zimmerleute Maschinisten- · 
Beruf gehülfen 
  
  
  
  
  
  
  
  
Anmerkung 
Mötsccht der seemännischen und halbseemännischen Verölterung, welche vorläufig zurückgestellt sind, werden 
während der Dauer ibrer Zurückstellung in diese Nachweisung nicht aufgenommen. 
Muster 10 zu 8§ 58. 
Nachweisung 
der aus dem (Bezirk) im Jahre 
eingetretenen Freiwilligen. 
  
s 
Einjährig= Dreijährig= Vierjährig= 
Bundesstaaten · Außerdem Snnnne Bemerkungen. 
Freiwillige 
  
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I 
l 
  
  
  
  
Anmerkunze 
Ueber die aufzunehmenden Freiwilligen siehe Anmerkung *) zu § 68,4 
2. Ueber die unter „Außerdem“ Aufzunehmenden siehe §§ 58, 4 bezw. 2 4, zweiter Absatz. 
3. Simmtkiche in die Marine eingestellten Mannschaften sind“ über den schwarzen Zahlen mit rotben Zahlen derart au- 
zugeben, daß sic in den schwarzen mitenthalten sind. 
4. Sind gegen die Ministerial-Ersatvertheilung Mannschaften weniger eingestellt worden, so ist dies unter „Bemerkungen“ 
zu erläutern. 
25“
	        
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