Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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Verordn.-Bl. S. 61 — vom gleichen Tage an aufgehoben. 
Das in Absatz 1 dieser 
Bekanntmachung enthaltene Verbot der Ein= und Durchfuhr von Schweinen aus Oesterreich- 
Ungarn bleibt dagegen bis auf Weiteres in Kreft. 
München, den 2. März 1889. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
  
Hosdienst-Rachrichten. 
Im Namen Leiner Majestät des Mönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 20. Februar ds. Is. den Kammer- 
junker Otto Freiherrn von Hallberg zu 
Broich, Hauptmann und Kompagnie-Chef 
im Infanterie-Leib-Regiment, auf sein aller- 
unterthänigstes Ansuchen zum Königlichen 
Kämmerer, und 
unter'm 24. desselben Mts. den geprüften 
Rechtspraktikanten und Secondlieutenant der 
Reserve des 1. Fuß-Artillerie = Regiments 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
vacant Bothmer, Josef von Biegeleben, 
auf sein allerunterthänigstes Ansuchen zum 
Königlichen Kammerjunker 
zu ernennen- 
Auszug aus der Adels-Matrikel des 
Königreiches. 
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: 
unter dem 18. Februar ds. Is. der 
ordentl. öffentl. Professor an der k. Universität 
München, Dr. Karl Ritter von Kupffer, 
für seine Person als Ritter des k. Verdienst- 
Ordens der Bayerischen Krone bei der Ritter- 
Klasse Lit. K. Fol. 41 Act.-Nr. 23561.
	        
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