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Verordn.-Bl. S. 61 — vom gleichen Tage an aufgehoben.
Das in Absatz 1 dieser
Bekanntmachung enthaltene Verbot der Ein= und Durchfuhr von Schweinen aus Oesterreich-
Ungarn bleibt dagegen bis auf Weiteres in Kreft.
München, den 2. März 1889.
Frhr. v. Feilitzsch.
Hosdienst-Rachrichten.
Im Namen Leiner Majestät des Mönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 20. Februar ds. Is. den Kammer-
junker Otto Freiherrn von Hallberg zu
Broich, Hauptmann und Kompagnie-Chef
im Infanterie-Leib-Regiment, auf sein aller-
unterthänigstes Ansuchen zum Königlichen
Kämmerer, und
unter'm 24. desselben Mts. den geprüften
Rechtspraktikanten und Secondlieutenant der
Reserve des 1. Fuß-Artillerie = Regiments
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Nies.
vacant Bothmer, Josef von Biegeleben,
auf sein allerunterthänigstes Ansuchen zum
Königlichen Kammerjunker
zu ernennen-
Auszug aus der Adels-Matrikel des
Königreiches.
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt:
unter dem 18. Februar ds. Is. der
ordentl. öffentl. Professor an der k. Universität
München, Dr. Karl Ritter von Kupffer,
für seine Person als Ritter des k. Verdienst-
Ordens der Bayerischen Krone bei der Ritter-
Klasse Lit. K. Fol. 41 Act.-Nr. 23561.