Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

  
  
  
  
K 10 175 
Festgesetzter 
Cap. 8. Vortrag Betrag 
I 
Uebertrag 65 282 89 
III. b) zur Aukbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise. 170 990 26 
) zur Gewährung einer Zulage von je 90 „X an alle Ver- 
weser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 45 270 JK — — 
d) zur Erhöhung der Verpflegungsbeiträge für die Schul- 
gehilfen bezw. zur Umwandlung von Ochilfen- in Ver- 
weserstellen 2 700 — 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstelterezulesen bach d den Be- 
stimmungen des Budgets der XIX. Finanzperiode à 90 MA 
für die wirklichen Schullehrer und à 45 JX für die ständigen 
| Verweser und weltlichen Lehrerinnen aus Staatsfonds 
· 433788Æ7HJ —- 
« Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 5 000 — 
ê% Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für 
das aktive Lehrer-Personal 3 100 — 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schltasen: 
3 a) Unterstützung der Gemeinden für die Personal= und 
D Realexigenz der Schulen im allgemeinen zum Vollzuge 
I des Schuldotationsgesetzes vom 10. November 1861 62 000— 
b#) zur Förderung des weiblichen Handarbeitsunterrichts an 
. den Volksschulen in ärmeren Gemeinden 4000 — 
——— 
  
  
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