Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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dasselbe zunächst allen deujenigen Ordensmitgliedern, welche bei dem Ordensfeste am 8. De- 
zember 1889 anwesend waren. 
8. 2. 
Das aus Unseren eigenen Mitteln anzufertigende vorbenannte Ehrenzeichen besteht in 
einer goldenen Medaille, deren Vorderseite Unser Brustbild in der Ordenskleidung als 
Großmeister-Stellvertreter des Haus-Nitterordens vom heiligen Georg mit der Umschrift 
k Luttpold Prinz-Regent von Bayern, zeigt, während auf der Kehrseite, von Lorbeerzweigen 
umgeben, der heilige Georg zu Pferde im Kampfe mit dem Lindwurm dargestellt ist. Die auf 
der Kehrseite angebrachte Umschrift lautet: . Zur Erinnerung an den 8. Dezember 1889.. 
Die St. Georgs-Medaille wird an einem himmelblauen Seidenbande mit weiß und 
rother Einfassung auf der linken Brust getragen. 
8. 4. 
Ueber die Verleihung der St. Georgs-Medaille sollen von Uns eigenhändig vollzogene 
Dekrete ausgefertigt werden. 
Auch soll die Verleihung durch das Gesetz= und Verordnungsblatt öffentlich bekannt 
gemacht werden. 
S. 5. 
Die St. Georgs-Medaille verbleibt nach dem Ableben der Inhaber den Hinterbliebenen 
derselben. 
Gegeben zu München, den 15. Dezember 1889. 
Luitpvold 
Prinz von Layern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Frhr. v. Crailsheim. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Frhr. v. Völderndorff.
	        
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