Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Bekanntmachung, die Ernennung des ersten Präsidenten der Kammer der Reichsräthe für die 
Dauer des gegenwärtig versammelten Landtages betreffend. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Ver- 
weser, haben Sich unter'n 26. Januar 1890 allergnädigst bewogen gefunden, in Rücksicht 
auf Art. 1 des Gesetzes vom 28. Mai 1852, die Ernennung des ersten Präsidenten der 
Kammer der Reichsräthe betreffend, den erblichen Reichsrath, Grafen Klemens von Törring- 
Jettenbach, für die Dauer des gegenwärtig versammelten Landtages als ersten Präsidenten 
der Kammer der Reichsräthe zu ernennen. 
  
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich mit Allerhöchster Entschließung 
vom 21. Januar ds. Is. allergnädigst be- 
wogen gefunden, dem Universitätsbuchdruckerei- 
besitzer Friedrich Junge in Erlangen den 
Titel eines „Königl. Bayer. Hof-Buchdruckerei- 
besitzers“, dann 
mit Allerhöchster Eutschließung vom 23. 
Januar ds. Is. den beiden Inhabern der 
Buchner'schen Verlagsbuchhandlung in Bam- 
berg, Fritzund Max Buchner in Bamberg, 
Hosdienst-Nachricht. 
Im Namen Seiner Majestät des fnigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben mit Allerhöchster Entschließung vom 
8. Jannar 1890 den bisherigen Funktionär 
bei der Fondskasse Seiner Majestät des 
Königs Otto, FritzHofmann, zum k. Bureau- 
Offizianten allergnädigst zu erneunen geruht. 
Fostitel-Verleihungen. 
Im Namen Leiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
den Titel „Königlich Bayer. Hof-Buch- 
händler“ 
gebührenfrei zu verleihen.
	        
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