Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Ziff. 8S. Bekleidung und Ausrüstung der Truppen. 
statt „Magazinsdiener“ ist zu setzen: „Lagerdiener“; 
Ziff. 9. Garnisonsverwaltungs= und Serviswesen. 
a) statt „Maschinist und Heizer“ ist zu setzen: „Maschinisten und Heizer“; 
b) dem Vortrag „Kasernenwärter“ tritt in der Rubrik „Bemerkungen“ hinzu: „der je- 
weilige Bedarf an Hausdienern im Kriegsministerium wird aus den Kasernenwärtern 
gedeckt“. 
München, den 13. März 1890. 
v. Beinleth. 
Der Chef der Zentralabtheilung: 
Sixt, Oberst z. D. 
  
Nr. 4194I. 
Bekanntmachung, die Försterstelle zu Echterspfahl betreffend. 
Königliches Staatsministerinm der Tinanzen. 
Im MNamen Feiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Ver- 
weser, haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß beginnend mit dem 1. April l. Is. die 
Försterstelle zu Echterspfahl im k. Forstamte Rohrbrunn in einen Forstwartposten, da- 
gegen der Forstwartposten zu Lohrerstraße im k. Forstamte Lohr West in eine Förster= 
stelle umgewandelt werde. 
München, den 14. März 1890. 
Dr. von Riedel. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath von Schneider.
	        
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