Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

esth und Verorduungs·Pluit 
für das 
Königreich Bayern. 
./ g. 
München, den 21. März 1890. 
zZuhalt: 
Bestätigungs-Urkunde vom 20. Februar 1890, das Wilhelm Heinrich freiherrlich von Schäzler'sche Familien= 
Fideikommiß betreffend. 
Bestätigungs-Urkunde. 
Das Wilhelm Heinrich freiherrlich von Schäzler'sche Familien-Fideikommiß 
betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern 
wird von dem unterfertigten Gerichtshofe beurkundet, daß der am 13. Oktober 1887 ver- 
storbene k. b. Kämmerer, Wilhelm Heinrich Freiherr von Schäzler in Augsburg, in seinem 
Testamente vom 19. März 1864, welches sammt Nachträgen von den Betheiligten als 
rechtsverbindlich anerkannt wurde, angeordnet hat, daß aus einem Theile seines Nachlasses 
ein Familienfideikommiß unter dem Namen 
„Wilhelm Heinrich freiherrlich von Schäzler'sches Familien-Fideikommiß“ 
unter folgenden Bestimmungen errichtet werde. 
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