Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

13. 185 
Formular B. 
Beglanbigte') Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers. 
Auf Grund der §8§ 156 bis 161 des Reichsgesetzes, betreffend die Invaliditäts= und Alters- 
versicherung, vom 22. Juni 1889 (Reichs-Gesetzbl. S. 97) wird hiedurch bescheinigt, daß 
(Vor= und Zuname, „Adolph Lang“, wohnhaft in „Bogenhausen“, geboren im Jahre „1829“ 
Wohnor) zu „Ismaning"“, Bezirksamts „München 1", Regierungsbezirk „Oberbayern“ 
während des Zeitraums 
vom „27. November 1886“ bis einschl. „1. April 1890“ als „Ziegelbrenner“ 
bei dem Unterzeichneten in festem Arbeits-(Dienst-) Verhältniß gestanden hat, welches während dieses 
Zeitraums unterbrochen worden ist, 
vom „10. November 1887“ bis einschl. „15. Januar 1888“““) 
vom „1. Dezember 1889“ bis einschl. „5. Jannar 1890“".“) 
(Das nicht Zutreffende (An Lohn hat „Lang“ bei dem Unterzeichneten tägli .. ... 
zu burstreichen.) wöchentlicgg. monatlich „45 „Xx und für die über- 
schießenden Tage 1.K 50 J täglich“ erhalten).“") 
„Bogenhausen“, den „4. April 1890"“. 
(Unterschrift des Arbeitgebers.) 
„Sedlmayr 
Ziegeleibesitzer.“ 
Vorstehende Unterschrift des „Ziegeleibesitzers Sedlmayr“ zu „Bogenhausen“ wird hie- 
durch beglaubigt. Hiebei wird bemerrt. * 
Gemeindeverwaltung „Bogenhausen“, den „4. April 1890“. 
Der Bürgermeister. 
(. S) (Unterschrift.) 
*) Die Beglaubigung erfolgt durch eine geffentliche Behörde unter Beidrückung des Dienstsiegels. Verpflichtet 
zur Beglaubigung ist die Gemeindebehörd 
3*) Nur dann auszufüllen, wenn die Dauer * zeitweisen Unterbrechung eines mit einem bestimmten Arbeit- 
geber eingegangenen, nach der Unterbrechung wieder aufgenommenen Arbeits-(Dienst-, Verhältnisses be- 
scheinigt werden soll. 
7% Nur dann auszufüllen, wenn der betreffende Arbeiter am 1. Jannar 1890 das 59. Lebensjahr schon 
tle. 
ende 
* 1 Nücksseite. 
30
	        
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