Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

M 16. 
a) in Ludwigshafen a. Rh. (Rentamt und Bezirksamt) 
6) in Landstuhl (Nentamt, Forstamt und Amtsgericht nebst 
Amtsgerichtsgefängniß) 
)) in Frankenthal (Rentamt) . 
ö)mHomburg(Erwcrbunqeines Banplahes) 
ge) in Edenkoben (Erwerbung eines Bauplatzes) 
V) zur Tilgung des Restes des Baukapitales der Hehesenanlage 
in Amberg 
Summa E 
hiezu „ „ 
PT# ro S 
Gesammt-Summa 
209 
252 130 . 
200 000 , 
75 680 ¾. 
7 000 ¼, 
14 000 A, 
482 508 4 
1 031 31874,. 
1 368 900 4. 
3 000 000 %, 
1 037 650 ¼. 
6 995 700 
13 433 568 MA. 
Von dem vorstehend ausgewiesenen Gesammtbedarse sind die u lit. B und E ertheilten 
Willigungen im Gesammtbetrage von 
2 068 968 JX aus den verfügbaren Mehreinnahmen des Jahres 1888 zu decken, während 
der hienach verbleibende Restbedarf zu lit. A, C und D mit 
11 364 600 J¾ auf die Erübrigungen der XVIII. Finanzperiode zu übernehmen ist. 
§ 17. 
Die k. Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der Kosten 
a) für die Erweiterung und beziehungsweise Verlegung der Dienst- 
räume der k. Stadtrentämter München ! und II mit 
b) für den Neubau eines Forstamtsgebäudes dahier mit 
c) für den Neubau eines Archivgebändes dahier einschließlich der 
Bureaux mit . . 
d) für den Neubau eines Gebändes *1 das 1 Landbauamt da- 
hier mit . 
e) für den Neubau eines Gebändes für das 4 statistische Bureau 
und die Flurbereinigungskommission mit 
68 000 -K, 
58 000 , 
143 000 A, 
78 000 4, 
179 000, 
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