Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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19. 
Endlich wird die k. Staatsregierung ermächtigt, aus dem Bestande des Arbeitsfonds 
für die Gerichtsgefängnisse einen Betrag von 166 852 -& zur Deckung der Kosten für 
a) den Neubau eines Amtsgerichtsgefängnisses zu Laufen mit 60 000 J¼, 
b) den Neuban eines Amtsgerichts= und Gefängnißgebäudes zu 
Garmisch mit . 91 100 M, 
c) Herstellung eines Holzlegegebäudes mit Arbeitshalle bei dem Ants- 
gerichtsgefängnisse zu Miesbach mit . . 2 007“4, 
d) Erbauung eines Waschhausgebäudes zu Schrobenhausen? mit 1800 X, 
ee) Kanalisirung des Landgerichtsgefängnisses München II an der % 
Baaderstraße mit . . . 400()-fä 
unter Aufrechtmachung einer fünsprozentigen Vonresewe aus dem Gesammtlostenbetrage zu 
158 907 X mit 7 945 X gegen seinerzeitige Nachweisung des effektiven Aufwandes zu 
entnehmen. 
Gegeben zu München, den 5. Mai 1890. 
Luitpold 
Priuz von Bayern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Drr. v. Niedel. Frhr. v. Trailsheim. Frhr. u. Feilitsch. v. Heinleth. Frhr. v. Leonrod. Staatsrathv. Meumayr. 
Auf Allerhöchsten Befehl 
Der Regierungsrath 
im k. Staatsministerium des Innern: 
Rasp.
	        
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