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19.
Endlich wird die k. Staatsregierung ermächtigt, aus dem Bestande des Arbeitsfonds
für die Gerichtsgefängnisse einen Betrag von 166 852 -& zur Deckung der Kosten für
a) den Neubau eines Amtsgerichtsgefängnisses zu Laufen mit 60 000 J¼,
b) den Neuban eines Amtsgerichts= und Gefängnißgebäudes zu
Garmisch mit . 91 100 M,
c) Herstellung eines Holzlegegebäudes mit Arbeitshalle bei dem Ants-
gerichtsgefängnisse zu Miesbach mit . . 2 007“4,
d) Erbauung eines Waschhausgebäudes zu Schrobenhausen? mit 1800 X,
ee) Kanalisirung des Landgerichtsgefängnisses München II an der %
Baaderstraße mit . . . 400()-fä
unter Aufrechtmachung einer fünsprozentigen Vonresewe aus dem Gesammtlostenbetrage zu
158 907 X mit 7 945 X gegen seinerzeitige Nachweisung des effektiven Aufwandes zu
entnehmen.
Gegeben zu München, den 5. Mai 1890.
Luitpold
Priuz von Bayern
des Königreichs Bayern Verweser.
Drr. v. Niedel. Frhr. v. Trailsheim. Frhr. u. Feilitsch. v. Heinleth. Frhr. v. Leonrod. Staatsrathv. Meumayr.
Auf Allerhöchsten Befehl
Der Regierungsrath
im k. Staatsministerium des Innern:
Rasp.