Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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tz-und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich BVayern. 
16. 
München, den 8. Mai 1890. 
  
Inhalt: 
Gesetz vom 4. Mai 1890, den Neubau eines Justizgebäudes zu München betreffend. — Gesetz vom 5. Mai 1890, 
den Bedarf für Gerweilerungs Ergänzungs= und Neubauten auf den im Betrieb befindlichen Staatseisenbahnen 
betreffend. — Gesetz vom 5. Mai 1890, den Hauptetat der Militärverwaltung des Königreiches Bayern für 
die Zeit vom 1. April 1890 bis 31. März 1891 betrefsend. — Gesetz vom 5. Mai 1890, einen Nachtragskredit 
für die Verlegung der Militärbildungsanstalten auf das Marsfeld in München betreffend. — Gesetz vom 
5. Mai 1890, die Vollstreckung der durch Militärgerichte erkannten Todesstrafen betrefsend. — Königlich 
Allerhöchste Verordunng vom 3. Mai 1890, das Gebühren= Regulativ für die Mannschaft des Gen- 
darmeriecorps betreffend. 
Gesetz, den Neubau eines Justizgebäudes zu München betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Tuitpol!, 
von Gottes Onaden Königlicher Prin) von Bayern, 
Regent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was 
folgt: 
38
	        
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