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Der jährliche Funktionsgehalt der Sekretariatsassistenten beträgt in der höheren Ge-
haltsklasse 1 300 -4, in der niedereren 1200 -4; die Sekretariatsgehilfen erhalten als jähr-
lichen Funktionsgehalt in der höheren Gehaltsklasse 1100 1A, in der niedereren 1 000 =
Neben dem Funktionsgehalte wird die etatsmäßig vorgesehene Zulage gewährt.
Wir gestatten, daß Sekretariatsassistenten, welche zur Zufriedenheit gedient haben, wenn
sie durch Alter, Krankheit oder Gebrechen dienstunfähig werden, ständige Unterhaltsbeiträge
unter entsprechender Anwendung der Vorschriften der Dienstpragmatik angewiesen werden.
In gleicher Weise wird für ihre Hinterbliebenen, sofern sie ausreichendes Vermögen nicht
haben, Fürsorge getroffen werden. Dabei kommt von dem Funktionsgehalte von 1300 -—X
der Betrag von 1080 -X, von dem Funktionsgehalte von 1200 -X1 der Betrag von 990 ,
als Grundlage der Berechnung in Ansatz.
Die Aufstellung der Sekretariatsassistenten und Sekretariatsgehilfen, die Einreihung
in die Gehaltsklassen und die Entlassung erfolgt durch das Staatsministerium der Justiz.
§2.
Bei den Landgerichten sind, sofern die Besorgung des Gerichtsschreiberdienstes bei den
Untersuchungsrichtern und die Besorgung der Registratur vom Obergerichtsschreiber aufge-
nommenen Gehilfen übertragen werden muß, solche in genügender Anzahl zur dauernden
Besorgung dieser Geschäfte zu bestimmen. Die Bestimmung erfolgt auf Vorschlag des
Obergerichtsschreibers durch den Präsidenten. Zur Entlassung der zur daueruden Besorgung
dieser Geschäfte bestimmten Gehilfen ist die Genehmigung des Präsidenten erforderlich. Der
Betrag der diesen Gehilfen zu gewährenden Bezüge kann von dem Staatsministerium der
Justiz bei der Festsetzung der Zuschüsse zu den Kosten der Gerichtsschreibereien bestimmt
werden.
Gegeben zu München, den 17. Mai 1890.
Luitpold
Prinz von Sayern
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. v. Riedel. Frhr. v. Leonrod.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrath Reißenbach.