Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

IV. 
1. Die postulirten Wohnungsgeldzuschüsse und siebenprozentigen Bezugsaufbesserungen hat 
der Landrath wenigstens für die betheiligten Reallehrer und nichtpragmatischen Bediensteten 
der Kreisrealschule in Regensburg bewilligt. 
Wir haben diesem Beschlusse gerne die Genehmigung ertheilt und geben hiebei zu- 
gleich der Hoffnung Ausdruck, daß der Landrath bei seiner nächsten Versammlung auch den 
übrigen Postulaten für Wohnungsgeldzuschüsse und Aufbesserungen im Interesse des Kreises 
seine Zustimmung gewähren werde. 
2. Zu dem für die vierkursige Realschule in Neumarkt bewilligten und in die Kreis- 
ausgaben eingestellten Kreisfondszuschüsse wiederholen Wir den in Ziff. IV. Nr. 3 Unseres 
Landrathsabschiedes vom 26. April 1888 enthaltenen Vorbehalt. 
3. Den vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irrenanstalt 
Karthaus-Prüll gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe der Oberpfalz und von Negensburg diesen Abschied er- 
theilen, erwidern Wir gerne den Ausdruck seiner unverbrüchlichen Treue und Anhänglichkeit 
mit der Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
Wien, den 22. Mai 1890. 
Luitpolyd 
Prinz von Gayern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Luz Dr. v. Niedel. Frhr. v. Feilihsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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