Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
3 
Uebertrag35547 * 
III. b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 1 
« sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 116 486 45 
) zur Gewährung einer Zulage von je 90 J für alle Ver- 1 
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 
35 820 ¼ — — — 
d) zur weiteren Aufbesserung des Einkommens des Lehrer- 
personals aus Kreisfonds 22 656 04 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienslalterszulagen: · 
nach den Bestimmungen des Budgets der XIX. Finanzperiode « 
åIJOÆfürdiewirklichenSchallehrcrundå45-fäfiirdie 
ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen aus Staatsfonds 
227 722 -450 = —- 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 53 15 
b) aus der Kreisschuldotation 3 875 40 
) zur Entschädigung der Schullehrer für de Verpsiegung 
der Schulgehilfen durch Erhöhung der Verpflegsaversa 18 564 — 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für das 
aktive Lehrerpersonal: 
a) Remunerationen 135. — 
b) Unterstützungen 8 600 — 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schumssen- 
Aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 9878 45 
Latus 345 796 vs