Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
r- 
1 Uebertrag6 918 02 
III. 1 b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 176 115 59 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 JX an alle Ver- 
weser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilsen 44 280 — 
d) zur Erhöhung der Verpflegungsbeiträge für die Schulge- 
hilfen, beziehungsweise zur Umwandlung von Gehilfen- 
in Verweserstellen · . . . 2 700 — 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Be- 
stimmungen des Budgets der XIX. Finanzperiode in Quin- 
quennien à 90 JN¾ für die wirklichen Schullehrer und à 45 = 
für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen aus 
Staatsfonds . . 430626ØL90J — — 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 5000 — 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für das 
aktive Lehrer-Personal 3 100 — 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) Unterstützung der Gemeinden für die Personal= und Real- 
erigenz der Schulen im Allgemeinen zum Vollzuge des 
Schuldotationsgesetzes vom 10. November 1861 62 000 — 
b) zur Förderung des weiblichen Handarbeitsunterrichtes an 
den Volksschulen in ärmeren Gemeinden 4000 — 
  
  
Latus 
  
317 833 
67
	        
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